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Impressum:

Florence und Florian Gräfen

Brauselaystr. 8

56812 Cochem

info@fewo-am-endertbach.de

02671/3889

 

für ein freundliches Miteinander bedarf es ein paar Grundsätze:

  • Rücksichtnahme auf die jeweilige andere Partei verstehen wir als Selbstverständlichkeit.
  • Hunde sind nur nach vorheriger Absprache gestattet
  • die Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen
  • Spätestens beim beziehen der Wohnung ist ein Mietvertrag zu unterschreiben, dieser beinhaltet die Hausordnung, Wlan-Nutzung, DSGVO, Angaben der Mieter und die Bestätigung des Zahlungseinganges.
  • Der Mieter erhält einen Haus/Kellerschlüssel und einen Wohnungsschlüssel, geht einer oder beide Schlüssel verloren wird eine Zahlung von 70 Euro (in bar) fällig.
  • Der Müll wird getrennt nach Wertstoff (Plastik/Papier, Restmüll und Bio)-es stehen ihnen genügend Abfallbehälter zur Verfügung.
  • Feuerlöscher und Erste Hilfe Kasten finden sie im Treppenhaus (über dem Fenster).
  • Fenster müssen beim verlassen des Hauses geschlossen werden.
  • Wir behalten uns das Recht vor die Wohnung jederzeit (bei Notfall) zu betreten.
  • wenn etwas fehlt oder nicht funktioniert bitte umgehend uns unter den angegebenen Telefonnummer/email informieren.
  • Bei Abreise den Schlüssel in der Wohnung stecken lassen und die Tür hinter sich schließen, Wohnung bitte in einem ordentlichen Zustand (besenrein) verlassen. (Check out: 12.00 Uhr oder nach Absprache).
  • Das Haus steht nah an einer Straße und direkt an einem Bach, Kinder und Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht sein!!!!

 

 

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines  Aufenthaltes  im  Ferienobjekt  eine  Mitbenutzung  des  WLAN-Zugangs  zum  Internet.  Der  Mieter  hat  nicht  das  Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für  irgendeinen  Zweck.  Er  ist  jederzeit  berechtigt,  für  den  Betrieb  des  WLANs  ganz,  teilweise  oder  zeitweise  weitere  Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn  der  Anschluss  rechtsmissbräuchlich  genutzt  wird  oder  wurde,  soweit  der  Vermieter    deswegen  eine  Inanspruch-nahme  fürchten  muss  und  dieses  nicht  mit  üblichen  und  zumutbaren  Aufwand  in  angemessener  Zeit  verhindern  kann.  Der  Vermieter  behält  sich  insbesondere  vor,  nach  billigem  Ermessen  und  jederzeit  den  Zugang  auf  bestimmte  Seiten  oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten Die  Nutzung  erfolgt  mittels  Zugangssicherung.  Die  Zugangsdaten  (Login  und  Passwort)  dürfen  in  keinem  Fall  an  Dritte  weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen  schriftlichen  Zustimmung  des  Vermieters  und  der  mittels  Unterschrift  und  vollständiger  Identitätsangabe  dokumentierter  Akzeptanz  der  Regelungen  dieser  Nutzungsvereinbarung  durch  den  Dritten  zwingend  abhängigDer Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können  daher  möglicherweise  von  Dritten  eingesehen  werden.  Der  Vermieter  weist  ausdrücklich  darauf  hin,  dass  die  Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen  Medien  des  Mieters,  die  durch  die  Nutzung  des  Internetzuganges  entstehen,  übernimmt  der  Vermieter  keine  Haftung,  es  sei  denn  die  Schäden  wurden  vom  Vermieter  und/  oder  seinen  Erfüllungsgehilfen  vorsätzlich  oder  grob  fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für  die  über  das  WLAN  übermittelten  Daten,  die  darüber  in  Anspruch  genommenen  kostenpflichtigen  Dienstleistungen  und  getätigten  Rechtsgeschäfte  ist  der  Mieter  selbst  verantwortlich.  Besucht  der  Mieter  kostenpflichtige  Internetseiten  oder  geht  er  Verbindlichkeiten  ein,  sind  die  daraus  resultierenden  Kosten  von  ihm  zu  tragen.  Er  ist  verpflichtet,  bei  Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: •    das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; •    keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; •    die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; •    keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; •    das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der  Mieter  stellt  den  Vermieter  des  Ferienobjektes  von  sämtlichen  Schäden  und  Ansprüchen  Dritter  frei,  die  auf  einer  rechtswidrigen  Verwendung  des  WLANs  durch  den  Mieter  und/oder  auf  einem  Verstoß  gegen  die  vorliegende  Vereinbarung    beruhen,    dies    erstreckt    sich    auch    auf    für    mit    der    Inanspruchnahme    bzw.    deren    Abwehr    zusammenhängende  Kosten  und  Aufwendungen.  Erkennt  der  Mieter  oder  muss  er  erkennen,  dass  eine  solche  Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

DSGVO:

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: Familie Gräfen, Brauselaystr. 8, 56812 Cochem

Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art, Zweck und deren Verwendung. Zum Zweck der Anbahnung und Durchführung des Mietvertrages erheben wir folgende Daten:

Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, ggfs. Geburtsdatum, falls angegeben Bankverbindung/PayPal Adresse.

Die Datenverarbeitung ist nach Art.6 Abs.1 S.1 lit.b, f DSGVO zu den genannten Zwecken und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erforderlich.

Die personenbezogenen Daten des Mieters werden regelmäßig bis zum Ablauf der gesetzlichen dreijährigen Regelverjährungsfrist (§ 195 BGB) gespeichert und mit Ablauf der Frist gelöscht.

Sofern ich/wir nach Artikel6 Abs.1 S.1 lit.c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet bin/sind oder Sie in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Art.6 Abs.1 S.1 lit. a DSGVO eingewilligt haben, sind diese Fristen maßgeblich. 

Ihre persönlichen Daten werden nicht an andere weitergegeben (abgesehen auf Nachfrage Finanzamt).

Sie haben das Recht eine erteilte Einwilligung zu widerrufen gemäß Art.7 Abs.3 DSGVO, Auskunft über die von uns verarbeiteten Daten gemäß Art. 15 DSGVO, die Berichtigung Ihrer gespeicherten Datensätze gemäß Art.16 DSGVO sowie die Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäßArt.17 DSGVO zu verlangen.

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art.6 Abs.1 S.1 lit.f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art.21DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an die oben angegebene Adresse des Verantwortlichen.

Sorgfaltspflichten:

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Ein-richtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu über-prüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

 

Server-LogFiles

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Zahlungsweise:

Der Mieter hat innerhalb 7 Tage ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 30% (auf den Gesamtpreis) zu zahlen.

Der Restbetrag muss spätestens 28 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.

Bei Last Minute Buchungen, kürzer als 28 Tage vor Mietbeginn, ist der Gesamtmietpreis innerhalb von 7 Tagen zu entrichten.

Der Vermieter behält sich vor im Falle einer Nichtzahlung vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt einen Entschädigung im Rahmen der Stornierungsbedingungen geltend zu machen.

Rücktritt/Stornierung:

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises

Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises

Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises

Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.