Impressum:
Florence und Florian Gräfen
Brauselaystr. 8
56812 Cochem
info@fewo-am-endertbach.de
02671/3889
für ein freundliches Miteinander bedarf es ein paar Grundsätze:
- Rücksichtnahme auf die jeweilige andere Partei verstehen wir als Selbstverständlichkeit.
- Hunde sind nur nach vorheriger Absprache gestattet
- die Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen
- Spätestens beim beziehen der Wohnung ist ein Mietvertrag zu unterschreiben, dieser beinhaltet die Hausordnung, Wlan-Nutzung, DSGVO, Angaben der Mieter und die Bestätigung des Zahlungseinganges.
- Der Mieter erhält einen Haus/Kellerschlüssel und einen Wohnungsschlüssel, geht einer oder beide Schlüssel verloren wird eine Zahlung von 70 Euro (in bar) fällig.
- Der Müll wird getrennt nach Wertstoff (Plastik/Papier, Restmüll und Bio)-es stehen ihnen genügend Abfallbehälter zur Verfügung.
- Feuerlöscher und Erste Hilfe Kasten finden sie im Treppenhaus (über dem Fenster).
- Fenster müssen beim verlassen des Hauses geschlossen werden.
- Wir behalten uns das Recht vor die Wohnung jederzeit (bei Notfall) zu betreten.
- wenn etwas fehlt oder nicht funktioniert bitte umgehend uns unter den angegebenen Telefonnummer/email informieren.
- Bei Abreise den Schlüssel in der Wohnung stecken lassen und die Tür hinter sich schließen, Wohnung bitte in einem ordentlichen Zustand (besenrein) verlassen. (Check out: 12.00 Uhr oder nach Absprache).
- Das Haus steht nah an einer Straße und direkt an einem Bach, Kinder und Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht sein!!!!
Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruch-nahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängigDer Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
DSGVO:
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: Familie Gräfen, Brauselaystr. 8, 56812 Cochem
Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art, Zweck und deren Verwendung. Zum Zweck der Anbahnung und Durchführung des Mietvertrages erheben wir folgende Daten:
Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, ggfs. Geburtsdatum, falls angegeben Bankverbindung/PayPal Adresse.
Die Datenverarbeitung ist nach Art.6 Abs.1 S.1 lit.b, f DSGVO zu den genannten Zwecken und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erforderlich.
Die personenbezogenen Daten des Mieters werden regelmäßig bis zum Ablauf der gesetzlichen dreijährigen Regelverjährungsfrist (§ 195 BGB) gespeichert und mit Ablauf der Frist gelöscht.
Sofern ich/wir nach Artikel6 Abs.1 S.1 lit.c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet bin/sind oder Sie in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Art.6 Abs.1 S.1 lit. a DSGVO eingewilligt haben, sind diese Fristen maßgeblich.
Ihre persönlichen Daten werden nicht an andere weitergegeben (abgesehen auf Nachfrage Finanzamt).
Sie haben das Recht eine erteilte Einwilligung zu widerrufen gemäß Art.7 Abs.3 DSGVO, Auskunft über die von uns verarbeiteten Daten gemäß Art. 15 DSGVO, die Berichtigung Ihrer gespeicherten Datensätze gemäß Art.16 DSGVO sowie die Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäßArt.17 DSGVO zu verlangen.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art.6 Abs.1 S.1 lit.f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art.21DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an die oben angegebene Adresse des Verantwortlichen.
Sorgfaltspflichten:
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Ein-richtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu über-prüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
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Zahlungsweise:
Der Mieter hat innerhalb 7 Tage ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 30% (auf den Gesamtpreis) zu zahlen.
Der Restbetrag muss spätestens 28 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.
Bei Last Minute Buchungen, kürzer als 28 Tage vor Mietbeginn, ist der Gesamtmietpreis innerhalb von 7 Tagen zu entrichten.
Der Vermieter behält sich vor im Falle einer Nichtzahlung vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt einen Entschädigung im Rahmen der Stornierungsbedingungen geltend zu machen.
Rücktritt/Stornierung:
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:
Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises
Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.